Vielen ist es bestimmt schon einmal aufgefallen: Auf jedem Flugzeug befindet sich eine Buchstaben-, manchmal auch eine Buchstaben-Zahlen-Kombination. Dies ist kein Zufall. Doch was hat es damit auf sich? Ganz einfach: Genauso wie im Straßenverkehr muss auch im Luftverkehr jedes Luftfahrzeug ein Kennzeichnen („Registration“) tragen. Aus diesem muss vor allem die Staatszugehörigkeit hervorgehen. Dies wurde bereits 1944 mit dem Chicagoer Abkommen international geregelt. Das Kennzeichen besteht so aus zwei Teilen: dem Staatszugehörigkeitszeichen und einem nationalen Zeichen.
So findet man allein in Berlin Flugzeuge aus zahlreichen Ländern:
D-ABQE (airberlin, Deutschland), D-AIAB (Condor, Deutschland), EI-DLH (Ryanair, Irland), F-GTAZ (Air France, Frankreich), G-EUUO (British Airways, Vereinigtes Königreich), G-EZEF (easyJet, Vereinigtes Königreich), LN-NOO (Norwegian Airlines, Norwegen), LN-ROS (SAS Scandinavian Airlines, Norwegen), N19117 (United Airlines, USA), OO-SSA (Brussels Airlines, Belgien), PH-BGC (KLM, Niederlande), …
Der Aufbau des nationalen Kennzeichenteils ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland gibt es z.B. für den ersten Buchstaben einen einheitlichen vom Luftfahrtbundesamt vorgegebenen Standard: Folgt nach dem „D-“ für Deutschland ein A, so steht dies für Flugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von über 20 Tonnen, was also auf die meisten Passagierflugzeuge zutrifft. Andere Buchstaben stehen für andere Klassen, z.B. B (14-20 Tonnen), G (mehrmotorig bis 2 Tonnen), H (Helikopter), K (Motorsegler), L (Luftschiffe), O (Gas- und Heißluftballone). Selbst der bekannte Highflyer-Fesselballon in Berlin-Mitte muss ein Kennzeichen tragen: D-ORKA.
Alle weiteren Zeichen können Airline-intern vergeben und beim Luftfahrtbundesamt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren beantragt werden. Jedes Kennzeichen darf dabei weltweit nur ein Mal vorkommen.
Ein Beispiel: Ich habe neulich die Delta, Alpha, India, Romeo, Oscar (D-AIRO) in Tegel gesehen – ein Flugzeug der Lufthansa.
D: Das Flugzeug hat eine deutsche Staatszugehörigkeit (ICAO*: international geregelt).
A: Das maximale Startgewicht der Maschine liegt über 20 Tonnen (LBA**: national geregelt).
I: Steht bei Lufthansa in der Regel für den Flugzeughersteller Airbus (Airline-Regelung).
R: Steht bei Lufthansa in der Regel für das Flugzeugmuster A321-100 (Airline-Regelung).
O: Eine Art Durchnummerierung der Flugzeuge des gleichen Typs (Airline-Regelung).
Die Buchstaben am Flugzeug sind also nicht willkürlich, sondern haben eine wichtige Bedeutung. Achten Sie bei Ihrem nächsten Flug oder beim Blick von den Besucherterrassen doch einfach mal genauer auf die Kennzeichen der Flugzeuge.
*ICAO: International Civil Aviation Organization
**LBA: Luftfahrtbundesamt